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   OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2007 - 6 B 10086/07   

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https://dejure.org/2007,29871
OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2007 - 6 B 10086/07 (https://dejure.org/2007,29871)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.05.2007 - 6 B 10086/07 (https://dejure.org/2007,29871)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Mai 2007 - 6 B 10086/07 (https://dejure.org/2007,29871)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2007 - 6 B 10086/07
    Aus dem Grundrecht der persönlichen Freiheit in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, dessen verstärkter Sicherung der Richtervorbehalt dient (BVerfGE 105, 239 ), folgt, dass die Verhängung von Zwangshaft das letzte Mittel sein muss, zu dem der Staat Zuflucht nimmt, um seine rechtmäßig erlassenen Anordnungen den Bürgern gegenüber durchzusetzen (BVerwGE 4, 196 ).
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2007 - 6 B 10086/07
    Entscheidung in diesem Sinne bedeutet, dass der Richter in vollem Umfang die Verantwortung für die freiheitsentziehende Maßnahme übernimmt (BVerfGE 10, 302 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1984 - 9 S 2757/83

    Schulordnungsmaßnahme; Nachsitzen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2007 - 6 B 10086/07
    Die Durchsetzung der Schulpflicht gehört auch nicht zu den Schulangelegenheiten einfacher Art, für die in der Rechtsprechung zum Teil eine Handlungsfähigkeit auch minderjähriger Schüler angenommen wird (vgl. für das Nachsitzen VGH Baden-Württemberg NVwZ 1984, 808; zust. Kopp/Ramsauer, a.a.O., Rn 8 zu § 12; krit. Ule/Laubinger, Verwaltungsverfahrensrecht, 4. Aufl. 1995, S. 183).
  • BVerwG, 06.12.1956 - I C 10.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2007 - 6 B 10086/07
    Aus dem Grundrecht der persönlichen Freiheit in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, dessen verstärkter Sicherung der Richtervorbehalt dient (BVerfGE 105, 239 ), folgt, dass die Verhängung von Zwangshaft das letzte Mittel sein muss, zu dem der Staat Zuflucht nimmt, um seine rechtmäßig erlassenen Anordnungen den Bürgern gegenüber durchzusetzen (BVerwGE 4, 196 ).
  • OVG Bremen, 21.10.1997 - 1 BA 14/97

    Zulassung eines 16-jährigen Schülers zur Staatsbibliothek und

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2007 - 6 B 10086/07
    Dementsprechend hat der Senat in seinem Urteil vom 21.10.1997 (NJW 1998, 3583 = NordÖR 1998, 307 ), das die Festsetzung eines Säumnisentgeltes gegen einen minderjährigen Schüler durch die Staats- und Universitätsbibliothek betraf, auf eine Gesamtschau der das öffentlich-rechtliche Benutzungsverhältnis regelnden Rechtsvorschriften abgestellt.
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74

    Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Wildwechsel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2007 - 6 B 10086/07
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht für Revisionsverfahren entschieden, dass das Unterbleiben eines Hinweises auf den Vertretungszwang noch keine U nrichtigkeit der Rechtsmittelbelehrung begründe (BVerwGE 52, 226 ).
  • BVerwG, 31.03.1995 - 4 A 1.93

    Planfeststellung - Rechtsmittelbelehrung - Vertretungszwang - Anwaltszwang -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2007 - 6 B 10086/07
    Sie ist nämlich nicht ohne weiteres auf andere Konstellationen übertragbar (vgl. BVerwGE 98, 126 für den Fall der erstinstanzlichen Zuständigkeit des BVerwG).
  • VG Koblenz, 26.03.2008 - 5 K 1512/07
    Einen mit Schriftsatz vom 12. Dezember 2006 gestellten Antrag des Klägers auf Bewilligung vorläufigen Rechtsschutzes lehnte das erkennende Gericht mit Beschluss vom 2. Januar 2007 - 5 L 1840/06.KO - ab; die hiergegen vom Kläger eingelegte Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz mit Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10086/07.OVG - zurück.

    Dass die Verbandsgemeinde (...) mit der angefochtenen Verfügung vom 7. Dezember 2006 die erforderliche und verfassungsrechtlich wie auch europarechtlich nicht zu beanstandende Maßnahme gegen unerlaubtes Glücksspiel im Sinne von § 12 Abs. 1 des zu dieser Zeit noch gültigen Staatsvertrages zum Lotteriewesen in Deutschland - LottStV - getroffen hat, der nach § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über das öffentliche Glücksspiel - LGlSpG - vom 14. Juni 2004 (GVBl. S. 322) in Rheinland-Pfalz verbindlich gewesen ist, haben die erkennende Kammer und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bereits ausführlich im Rahmen des vom Kläger angestrengten Eilverfahrens mit Beschlüssen vom 2. Januar 2007 - 5 L 1840/06.KO - und vom 2. Mai 2007 - 6 B 10086/07.OVG - dargelegt.

    Als öffentliches Glücksspiel - dazu zählen auch Sportwetten zu festen Gewinnquoten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 2001 - 6 C 2/01 -, BVerwGE 114, S. 92) - wären die hier in Rede stehenden Sportwetten und ihre Vermittlung nach wie vor nur erlaubt, wenn dafür eine Erlaubnis nach § 6 Abs. 1 LGlüG vorläge oder wegen höher- bzw. vorrangigen Rechts nicht verlangt werden dürfte (vgl. zu der früheren, insoweit gleichartigen Lage nach § 2 Abs. 2 LGlSpG OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 28. September 2006 - 6 B 10953/06.OVG -, NVwZ 2006, S. 1426, 2. Mai 2007 - 6 B 10086/07.OVG -, 22. August 2007 - 6 B 10741/07.OVG - und 16. November 2007 - 6 B 11035/07.OVG -).

    Vielmehr hat der EuGH in diesem Urteil die gleichen Beschränkungsmöglichkeiten von Grundfreiheiten des EG-Vertrages wie schon im Urteil in der Rechtssache Gambelli gesehen (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Mai 2007, a.a.O.).

    Hierzu führt das OVG Rheinland-Pfalz im Beschluss vom 2. Mai 2007 (a.a.O.) ergänzend aus:.

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